Willkommen bei OpenGDS. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vereinbarungen zwischen dem jeweiligen Kunden und OpenGDS bezüglich der Nutzung der Plattform. Die Plattform wird ausschließlich Unternehmen zur Verfügung gestellt, und Verträge werden nur mit Unternehmen geschlossen.
Technologie-Enabler: OpenGDS fungiert ausschließlich als Technologie-Enabler, indem es die Connectivity-Plattform zur Verfügung stellt. OpenGDS agiert nicht als kommerzieller Vermittler, Merchant of Record oder Vertragspartner in den Buchungsvereinbarungen, die zwischen Reiseanbietern und Unterkunftsanbietern getroffen werden.
Der Unterkunftsanbieter ist vollumfänglich für das Hochladen, Zuordnen (Mapping) und Pflegen der Genauigkeit, Vollständigkeit und Nutzbarkeit all seiner Daten, Richtlinien, Preise und Echtzeit-Verfügbarkeiten verantwortlich. OpenGDS ist weder für die Verifizierung jeglicher Art von Anbieterdaten verantwortlich, die über das Partnernetzwerk vertrieben werden, noch für etwaige Abweichungen oder Überbuchungen, die aus einer ungenauen Dateneingabe resultieren.
OpenGDS gewährt eine Lizenz zur Nutzung der OpenGDS-Software und -API in Übereinstimmung mit unserer technischen Dokumentation. Obwohl automatisierte API-Verbindungen den Kern unserer Dienstleistung bilden, ist es Ihnen nicht gestattet, unautorisierte Data-Mining-Skripte zu verwenden, unsere Web-Schnittstellen zu scrapen oder die mit der Plattform verbundenen Netzwerke absichtlich zu stören.
Um die Stabilität unseres Netzwerks für alle Partner zu gewährleisten, wendet OpenGDS ein striktes Look2Book-Limit für die Core-API von 500 Anfragen pro Reservierung an. Wird dieses Limit überschritten, gilt folgende Berechnungsformel: Anzahl der Core-API-Anfragen / 500 = Mindestanzahl an Reservierungen, die berechnet werden. Wenn beispielsweise 20.000 Anfragen gestellt werden, die zu 38 Reservierungen führen, werden dem Nutzer 40 Reservierungen in Rechnung gestellt.
OpenGDS garantiert eine Systemverfügbarkeit von mindestens 99,9% pro Kalendermonat. Im Falle einer Ausfallzeit (Downtime) wird OpenGDS durch fortschrittliche Monitoring-Systeme automatisch benachrichtigt, um eine schnelle Lösung sicherzustellen. Wird die Verfügbarkeitsgarantie innerhalb eines Kalendermonats nicht erreicht, hat der Kunde Anspruch auf eine Entschädigung. Diese Entschädigung wird in Form einer Service-Gutschrift gewährt, die als die proportionalen Kosten der Ausfallzeit in Minuten, multipliziert mit 100, berechnet wird – bis maximal zur gesamten monatlichen Gebühr für den Monat, in dem die Garantie nicht erfüllt wurde.
Für Angelegenheiten außerhalb der Service-Level-Garantie haftet OpenGDS nur für direkte Schäden. OpenGDS haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, verpasster Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechungen. Sollte OpenGDS für einen Schaden haften, ist die Haftung strikt auf den Rechnungsbetrag des jeweiligen Monats beschränkt, in dem sich der Vorfall ereignete, oder höchstens auf den Betrag, der von unserer Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird.
Der Unterkunftsanbieter und Partner stellt OpenGDS von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags Schäden erleiden und deren Ursache anderen als OpenGDS zuzurechnen ist.
Auf diese Vereinbarung findet das Recht der Niederlande Anwendung. Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder der Nutzung der Plattform ergeben könnten, werden ausschließlich den zuständigen Gerichten in den Niederlanden vorgelegt.